Rechtliche Grund-Lagen

Rechtliche Grund-Lagen

Rechtliche Grund-Lagen

Für die Leichte Sprache gibt es
verschiedene Gesetze.
Deshalb gibt es immer mehr Texte
in Leichter Sprache in der Öffentlichkeit.
Besonders wichtig ist
die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
von 2009.

Konvention sprechen Sie so: Konn-wenn-zion.
UN
ist Englisch.
Das ist die Abkürzung für United Nations.
Sprich: Juneited Näschens.
Die deutsche Übersetzung
ist Vereinte Nationen.

In der UN-Konvention stehen die Rechte
von Menschen mit Behinderung.

Menschen mit Behinderung sollen bei allem
mitmachen können.
Sie dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Zum Beispiel kann Leichte Sprache dabei helfen.
Wenn Infos einfach geschrieben sind:
Dann können auch Menschen
mit Lern-Schwierigkeiten Texte besser verstehen.
Ohne diese Infos können sie oft
nicht beim gemeinsamen Leben mitmachen.

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
schreibt vor:
Ämter sollen mehr Infos
in Leichter Sprache anbieten.

Das Grund-Gesetz schreibt vor:
Niemand darf wegen seiner Behinderung
schlechter behandelt werden als andere.

Einige Menschen können zum Beispiel
ein schweres Schreiben vom Amt nicht verstehen:
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
oder einer geistigen Behinderung.
Sie können wichtige Infos dann
nicht verstehen.

Die Barrierefreie-Informations-
Technik-Verordnung 
schreibt vor:
Ämter vom Bund müssen ihre Internet-Seiten
barrierefrei machen.
Das heißt:
Die Ämter müssen deshalb auf ihren Internet-Seiten
Leichte Sprache anbieten.
Und Gebärden-Sprache.