Rechtliche Grund-Lagen
Rechtliche Grund-Lagen
Rechtliche Grund-Lagen
Für die Leichte Sprache gibt es
verschiedene Gesetze.
Deshalb gibt es immer mehr Texte
in Leichter Sprache in der Öffentlichkeit.
Besonders wichtig ist
die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
von 2009.
Konvention sprechen Sie so: Konn-wenn-zion.
UN ist Englisch.
Das ist die Abkürzung für United Nations.
Sprich: Juneited Näschens.
Die deutsche Übersetzung
ist Vereinte Nationen.
![gesetzbuch](https://leichtesprache-bethel.de/wp-content/uploads/sites/5/2021/11/gesetzbuch-1.png)
In der UN-Konvention stehen die Rechte
von Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung sollen bei allem
mitmachen können.
Sie dürfen nicht ausgeschlossen werden.
![menschen_selbstbewusst](https://leichtesprache-bethel.de/wp-content/uploads/sites/5/2021/11/menschen_selbstbewusst.png)
Zum Beispiel kann Leichte Sprache dabei helfen.
Wenn Infos einfach geschrieben sind:
Dann können auch Menschen
mit Lern-Schwierigkeiten Texte besser verstehen.
Ohne diese Infos können sie oft
nicht beim gemeinsamen Leben mitmachen.
![leichte-sprache](https://leichtesprache-bethel.de/wp-content/uploads/sites/5/2021/11/leichte-sprache-1.png)
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
schreibt vor:
Ämter sollen mehr Infos
in Leichter Sprache anbieten.
Das Grund-Gesetz schreibt vor:
Niemand darf wegen seiner Behinderung
schlechter behandelt werden als andere.
Einige Menschen können zum Beispiel
ein schweres Schreiben vom Amt nicht verstehen:
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
oder einer geistigen Behinderung.
Sie können wichtige Infos dann
nicht verstehen.
![schwere-Sprache](https://leichtesprache-bethel.de/wp-content/uploads/sites/5/2021/11/schwere-Sprache-1.png)
Die Barrierefreie-Informations-
Technik-Verordnung schreibt vor:
Ämter vom Bund müssen ihre Internet-Seiten
barrierefrei machen.
Das heißt:
Die Ämter müssen deshalb auf ihren Internet-Seiten
Leichte Sprache anbieten.
Und Gebärden-Sprache.
![computer](https://leichtesprache-bethel.de/wp-content/uploads/sites/5/2021/11/computer-1.png)