Rechtliche Grundlagen

Behinderten­gleichstellungsgesetz (BGG)

Rechtliche Grundlagen

Behinderten­gleichstellungsgesetz (BGG)

Rechtliche Grundlagen

UN-Behindertenrechtskonvention

Verschiedene rechtliche Grundlagen sorgen für die zunehmende Verwendung von Leichter Sprache in der Öffentlichkeit. An erster Stelle sei hier die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 genannt, die für Menschen mit Behinderung eine Teilhabe und Mitbestimmung am öffentlichen Leben vorschreibt. Die Leichte Sprache als ein Beispiel barrierefreier Kommunikation leistet hier einen wichtigen Beitrag, denn durch verständliche Informationen können Menschen mit kognitiven Einschränkungen überhaupt erst am öffentlichen Leben teilnehmen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert Behörden auf, Informationen vermehrt in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
Das Grundgesetz verbietet zudem eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung. So würden beispielsweise komplizierte behördliche Schreiben, die Menschen mit kognitiven Einschränkungen nicht verstehen können, als Benachteiligung gelten.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung regelt die Barrierefreiheit von bundesbehördlichen Internetauftritten. Sie schreibt die Bereitstellung von Inhalten in Gebärdensprache und in Leichter Sprache vor.

Rechtliche Grundlagen

UN-Behindertenrechtskonvention

Verschiedene rechtliche Grundlagen sorgen für die zunehmende Verwendung von Leichter Sprache in der Öffentlichkeit. An erster Stelle sei hier die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 genannt, die für Menschen mit Behinderung eine Teilhabe und Mitbestimmung am öffentlichen Leben vorschreibt. Die Leichte Sprache als ein Beispiel barrierefreier Kommunikation leistet hier einen wichtigen Beitrag, denn durch verständliche Informationen können Menschen mit kognitiven Einschränkungen überhaupt erst am öffentlichen Leben teilnehmen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert Behörden auf, Informationen vermehrt in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
Das Grundgesetz verbietet zudem eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung. So würden beispielsweise komplizierte behördliche Schreiben, die Menschen mit kognitiven Einschränkungen nicht verstehen können, als Benachteiligung gelten.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung regelt die Barrierefreiheit von bundesbehördlichen Internetauftritten. Sie schreibt die Bereitstellung von Inhalten in Gebärdensprache und in Leichter Sprache vor.

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